Glasverbot am Altweiberdonnerstag in Giesenkirchen
Glasverbot am Altweiberdonnerstag in Giesenkirchen
„Mehr Spaß ohne Glas“ – unter diesem Motte haben Ordnungsamt, Polizei und Abfallentsorger GEM in den vergangenen Jahren für einen freiwilligen Glasverzicht im Straßenkarneval geworben. In Giesenkirchen hat das leider wenig gefruchtet. Auch beim Altweibertreffen 2017 mussten Ordnungsamt und Polizei erheblichen Glasbruch auf dem und rund um den Konstantinplatz feststellen. Hoffnung, dass insbesondere bei den jugendlichen Besuchern des Altweibertreffens weitere Appelle der Behörden erfolgreich sind, macht sich die Stadt nicht. Deshalb hat das Ordnungsamt – um Verletzungen und Schäden durch zerbrochenes Glas zu vermeiden – in Absprache mit der Polizei für das Giesenkirchener Zentrum für den Altweiberdonnerstag, 8. Februar, von 11 bis 22 Uhr ein Glasverbot verfügt. Was ist verboten, wo gilt das Verbot? In dieser Zeit sind das Mitführen und die Benutzung von Glasflaschen und Gläsern verboten. Die Verbote gelten für folgende Straßen / Bereiche:
Am Alten Friedhof – von Fliederweg bis Kleinenbroicher Straße Borrengasse – von Vikarienweg bis Konstantinplatz Dömgesstraße – von Konstantinplatz bis Kleinenbroicher Straße Dominikus-Vraetz Straße – von Mohnweg bis Konstantinstraße Fliederweg – von Am Alten Friedhof bis Mohnweg Heukenstraße – von Konstantinstraße bis Vikarienweg einschließlich des Parkplatzes im Einmündungsbereich Vikarienweg / Heukenstraße Kleinenbroicher Straße – von Konstantinplatz bis Dömgesstraße Konstantinplatz – vollständig Konstantinstraße – von Verbindungsweg Am Alten Friedhof / Konstantinstraße bis Kleinenbroicher Straße Mohnweg – von Fliederweg bis Dominikus-Vraetz-Straße Vikarienweg – vollständig inkl. des Parkplatzes Vikarienweg / Heukenstraße Park zwischen Mohnweg und Am Alten Friedhof inkl. Skateranlage, Spielwiese und des angrenzenden Parkplatzes Park zwischen Dominikus-Vraetz-Straße und Kleinenbroicher Straße inkl. aller angrenzenden Wege Verbindungsweg zwischen Am Alten Friedhof und Konstantinstraße Verbindungsweg zwischen Kleinenbroicher Straße und Dominikus-Vraetz-Straße
Gibt es Ausnahmen vom Glasverbot?
Von dem Verbot ausgenommen sind die Anlieger der oben genannten Bereiche, die sich auf dem Weg zu ihrer Wohnung bzw. ihrem Grundstück befinden. Das heißt: Wer zum Beispiel vom Einkauf nach Hause kommt, und Glasflaschen dabei hat, ist nicht vom Verbot betroffen. Auch die konzessionierten Außenflächen der im Verbotsbereich liegenden Gaststätten unterliegen nicht dem Glasverbot. Den Betreibern ist es innerhalb der konzessionierten Flächen auch weiterhin gestattet, Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle in Glasbehältnissen abzugeben.