Rheydter Innenstadt ist auf dem richtigen Weg?
Verwaltung stellte Evaluierung Werbeanlagensatzung und Gestaltungsrichtlinie Innenstadtkern vor

Das angestrebte Ziel, für ein besseres und ansprechenderes Bild der Rheydter Innenstadt zu sorgen, ist erreicht. „Wir sind auf dem richtigen Weg“, lobte die Bezirksvertretung Süd in ihrer gestrigen Sitzung die Verwaltung in der Umsetzung der vom Rat beschlossenen „Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten im Innenstadtkern von Rheydt“. Die Ergebnisse der Evaluierung sowie die vorgesehenen Änderungen am Satzungs- und Richtlinientext wurden gestern und werden noch in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am kommenden Dienstag, 24. April (15 Uhr, Rathaus Rheydt) vorgestellt. Mit Beschluss der Werbeanlagensatzung und der Gestaltungsrichtlinie wurde eine Evaluierung der Regelungen hinsichtlich ihrer Praktikabilität vereinbart. Diese wurde vereinbarungsgemäß durchgeführt und ist mittlerweile abgeschlossen. Im Rahmen der Evaluierung hat die Verwaltung die bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung der Werbeanlagensatzung und der Gestaltungsrichtlinie zusammengetragen, die positiven Auswirkungen der Satzung bzw. Richtlinie auf das Stadtbild aufgezeigt und Probleme bei der Anwendung aufgedeckt sowie Lösungsvorschläge zur Konfliktbehebung erarbeitet. Auch die Vertreter der örtlichen Händler und Gastronomen (DEHOGA Nordrhein, Handelsverband NRW, Rheydter Citymanagement und IHK) hatten im Rahmen eines Meinungsaustauschs die Möglichkeit, ihre Eindrücke und Erfahrungen zur Gestaltungsrichtlinie vorzutragen.
„Die Evaluierung hat ergeben, dass die Werbeanlagensatzung und die Gestaltungsrichtlinie ein sinnvolles und unabdingbares Instrument der Stadtgestaltung sind, um im Sinne der Stadtentwicklungsstrategie mg+ Wachsende Stadt die Aufenthaltsqualität im Innenstadtkern Rheydt zu steigern und ein harmonisches Stadtbild zu erzeugen“, erklärt Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin. „Bereits zwei Jahre nach Inkrafttreten der Regelwerke sind die positiven Auswirkungen dieser auf den Innenstadtkern Rheydt deutlich sichtbar.“ Allerdings konnten im Rahmen der Evaluierung auch Schwierigkeiten und Konflikte bei der Umsetzung ermittelt werden, die sowohl inhaltliche als auch redaktionelle Anpassungen am Satzungs- bzw. Richtlinientext nach sich ziehen.
Pressemitteilung von Donnerstag, 19. April 2018 Stadt Mönchengladbach