Stadt setzt sich für mehr Lärmschutz ein

Stadt setzt sich für mehr Lärmschutz ein

Schallschutzfensterprogramm auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet: Förderanträge können gestellt werden

Das vom Rat im Frühjahr 2015 beschlossene städtische Schallschutzfensterprogramm soll nach einem Beschluss des Planungs- und Bauausschusses auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden. In diesem Rahmen können Eigentümer bestimmter lärmbelasteter Gebäude in Mönchengladbach einen Zuschuss zum Einbau von Schallschutzfenstern erhalten.

 Wer erhält einen Zuschuss?

Antragsberechtigte sind Haus- und Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohngebäuden, bei denen der berechnete Lärmpegel tagsüber bei mindestens 70 Dezibel oder nachts bei 60 Dezibel liegt. Die maßgeblichen Hausbeurteilungspegel werden von der Stadtverwaltung regelmäßig aktualisiert und können in der Abteilung Verkehrsplanung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Planung (siehe weiter unten) erfragt werden. Die Baugenehmigung für das zu schützende Gebäude muss vor dem 01.04.1974 erteilt worden sein. Vor Bewilligung darf nicht mit dem Einbau der Fenster begonnen werden und auch kein Vertrag zum Einbau von Schallschutzfenstern abgeschlossen worden sein.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der erstmalige Einbau schalldämmender Fenster und Balkontüren (ab Schallschutzfensterklasse 4) in Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmern und Wohnküchen.

 In Schlaf- und Kinderzimmern wird zusätzlich der Einbau von schallgedämmten Lüftungsanlagen gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Die anteilige Förderung der Schallschutzmaßnahmen beträgt: bei Erfordernis der Schallschutzklasse 4 maximal 250 Euro pro Quadratmeter Fenster- bzw. Türfläche.

bei Erfordernis der Schallschutzklasse 5 maximal 350 Euro pro Quadratmeter Fenster- bzw. Türfläche.

Bemessungsgrundlage sind die Rahmenaußenmaße. Der Zuschuss darf einen Anteil von 50 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

zusätzlich maximal 250 Euro für Schlafräume beim notwendigen Einbau einer lärmgeschützten integrierten Lüftung.

Interessierte können sich beim städtischen Fachbereich Stadtentwicklung und Planung unter den Rufnummern 02161/25-8584 oder -8573 (vormittags Montag bis Donnerstag von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr) melden. Kontakt per E-Mail: Schallschutzfoerderung@moenchengladbach.de. Um Terminvereinbarung unter 02161/25-8584 wird gebeten.

Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergeben. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Antragsunterlagen. Ein Anspruch auf Zuwendungen besteht nicht.

Mehr Infos sowie den Flyer und den Antrag auf Förderung finden Interssierte unter www.moenchengladbach.de Suchbegriff „Städtisches Schallschutz-Fensterprogramm“

(URL: https://www.moenchengladbach.de/rathaus/buergerinfo-a-z/planen-bauen-mobilitaet-umwelt-dezernat-vi/fachbereich-stadtentwicklung-und-planung-61/verkehrsplanung-inkl-mobilitaetsmanagement-laermschutzplanung-oepnv-planung/laermschutz/staedtisches-schallschutz-fensterprogramm/)

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