Weitere Wahlhelfer werden nicht benötigt

Pressemitteilung von Dienstag, 11. April 2017 Stadt Mönchengladbach

 

Landtagswahl in MG: Wahlbenachrichtigungen gehen nach Ostern in die Post

 

Auch die Wahlscheinbüros für die Briefwahl öffnen am Dienstag, 18. April Beim Wahlteam im Fachbereich Bürgerservice der Stadt Mönchengladbach laufen die Vorbereitungen für die Landtagswahl weiter auf Hochtouren. Rund 191.000 Wahlberechtigte sind am Sonntag, 14. Mai, zur Stimmenabgabe für die Landtagswahl aufgerufen.

Ab dem 18. April erhalten sie Post vom Fachbereich Bürgerservice: Denn nach Ostern gehen die Wahlbenachrichtigungen raus. Zum ersten Mal werden die Benachrichtigungen als Brief und nicht als Postkarte verschickt. Den Grund erklärt Hardy Drews, Leiter des Fachbereichs Bürgerservice: „Die Informationen, die wir auf die Benachrichtigungen drucken müssen, werden immer ausführlicher. Dies lässt sich alles nicht mehr leserlich auf ein Postkartenformat bringen.“

Die Wahlbenachrichtigung enthält auch einen schriftlichen Antrag für die Briefwahl. Darüber hinaus kann der Briefwahlantrag auch über das Internet gestellt werden. Alle Infos dazu finden sich auf www.moenchengladbach.de

Auch die beiden Wahlscheinbüros für die Briefwahl öffnen am Dienstag nach Ostern. Hier gibt es eine Neuerung. Erstmals wird im Vitus-Center (Goebenstraße 4-8, Eingang D, 3. Etage, Raum 352)  statt wie früher im Verwaltungsgebäude Oberstadt ein Wahlscheinbüro eingerichtet. In Rheydt bleibt der Standort im Rathaus Rheydt (Markt 9, Eingang G, Raum 2028) unverändert.

Die beiden Wahlscheinbüros sind vom 18. April bis 12. Mai zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags 8:00 bis 12:30 Uhr. Am Freitag vor dem Wahlsonntag (12. Mai) sind die beiden Wahlscheinbüros von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigt in Mönchengladbach ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mönchengladbach hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Unter den Wahlberechtigten sind 2.700 Personen, die generell zum ersten Mal wahlberechtigt sind, und rund 12.500 Wähler, die erstmals an einer Landtagswahl teilnehmen dürfen.

Gewählt werden kann in den 213 Stimmbezirken, davon 180 Urnenwahlbezirke (146 barrierefrei) an 120 Standorten sowie in den 33 Briefwahlbezirken. Die Stadt Mönchengladbach wird bei der Landtagswahl von rund 1.400 Wahlhelferinnen und –helfern unterstützt. Weitere Wahlhelfer werden nicht benötigt

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