AGB´s

AGB

Allgemeines

Unsere elektronischen Übermittlungen, Lieferungen, Angebote und Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend zu den nachstehenden Bedingungen. Sie gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Abweichende Bedingungen und Sondervereinbarungen müssen schriftlich vereinbart werden.

Geliefertes, digitalisiertes Bildmaterial und Originale bleiben stets Eigentum des Urhebers. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zur Verfügung gestellt. Nach der vereinbarten Nutzung unseres Bildmaterials ist dies aus den Datenspeichern des Bestellers zu löschen bzw. zurückzusenden. Ebenso ist mit nicht genutztem Bildmaterial zu verfahren.Für Soft- und Hardwarefehler, die bei der Online-Übermittlung oder bei der Nutzung unseres Systems entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung.Reklamationen, die sich auf den Inhalt der elektronischen Übermittlung bzw. der Sendungen beziehen, können nur anerkannt werden, wenn sie binnen 48 Stunden nach Empfang der Sendung schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den qualitativen Zustand des Bildmaterials. Bei unterlassener sofortiger Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen.Durch die Leistung von Schadenersatz und / oder die Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentums- noch Nutzungsrechte am Bildmaterial der Urheber.

Elektronische Bilddaten an denen ein Nutzungsrecht erworben wurde, ohne es zu nutzen, sind innerhalb von 3 Monaten, gerechnet vom Datum der Honorarrechnung, aus dem Datenspeicher des Bestellers zu löschen.

2. Honorare

Jede Nutzung unseres Bildmaterials, auch in Online-Veröffentlichungen oder auf CD-ROM, ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei derVerwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Kundenpräsentationen, sowie bei der Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.

Das an die Firma rimapress bezahlte Entgelt berechtigt den Bildkunden zur einmaligen Nutzung des Bildmaterials. Der Kunde erwirbt dabei grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung des angegebenen Verwendungszweckes und des vereinbarten Sprachraumes. Mehrfacher Einsatz des Bildmaterials in einem Medium, mehrfache Anzeigenschaltung innerhalb einer Werbekampagne werden als eine honorarpflichtige Nutzung angesehen.Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein buch, ein CD-Cover, etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbarer Motiv erneut eine Nutzungsgebühr fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Bildkunde hat die Firma rimapress über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur erteilen zu lassen.Jegliche nachträgliche Veränderung oder Erweiterung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist seitens des Kunden anmelde- und honorarpflichtig. Der Bildkunde hat die Firma rimapress über den neuen Verwendungszweck zu informieren und diesen anzumelden. Als nachträgliche Veränderung wird nicht verstanden: Auflagenerhöhungen/Nachdrucke sowie Regionalisierungsausgaben bereits bestehender Werke. Jedoch ist insbesondere die spätere Wiederverwendung von Bildmaterial sowie der Einsatz dieses in produktbegleitenden Zusatzmaterialien (wie z.B. Prospekten, Webpages, CD-ROM’s, usw.) nochmals honorarpflichtig. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste.Die Verwendung/Weitergabe von Bildmaterial oder digitaler Daten an Dritte ist ohne Zustimmung der Firma rimapress nicht gestattet und bedarf einer separaten Genehmigung. Bei unberechtigter Verwendung und/oder Weitergabe unserer Bilddaten an Dritte wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in der Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.Die Nutzungsrechte gelten erst mit Zahlungseingang des Bildhonorars als übertragen. Kommt eine Zahlung nicht oder nicht vollständig zustande, so gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen.Exklusivrechte und Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 200 % des jeweiligen Grundhonorars.Nicht reprofähiges Bildmaterial, das zu Präsentationszwecken aus der Online Datenbank der Firma rimapress gespeichert wird, kann kostenfrei und ausschließlich für eigenen Layout Zwecke auf den Rechner des Interessenten übertragen werden. Diese Bilddateien, sind ohne weiteres schriftliches Einverständnis von der Firma rimapress nach Benutzung unaufgefordert zu löschen bzw. zu vernichten. Bei Zuwiderhandlung wird vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes ein Betrag in fünffacher Höhe des angegebenen Honorars fällig.

3. Verfügungsbeschränkungen, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte, Belegexemplare

Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Dies gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen. Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Einwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen, usw. obliegt dem Bildkunden.
Die Fotos werden von uns nur zur vertragsgemäßen Nutzung zu Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung in den Da-
tenspeichern zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang.
Weitere Verwendungen sind erneut honorarpflichtig. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu Schadensersatzan-
sprüchen der verletzten Person, hat der Besteller die Agentur von Schadensersatzansprüchen freizuhalten.

Unsere Zustimmung zur Übertragung von Nutzungsrechten ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Übertragung im Rahmen der Ge-samtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens erfolgte; diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gemäss § 34 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz anzusehen.

Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstößen hiergegen ist Firma rimapress berechtigt , das Fünffache des vereinbarten Honorars zu berechnen. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadenersatzpflichtig. Die Duplizierung, Herstellung von Internegativen, Reproduktionen Vergrößerungen und elektronische Speicherung von Bilddaten für Archivzwecke des Kunden sowie Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns ohne Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne unsere Genehmigung dupliziert, sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt oder digitale Daten unseres Bildmaterials gespeichert hat. Alle mit oder ohne Genehmigung von Firma rimapress angefertigten Kopien etc. sind nach der Verwendung aus den Datenspeichern des Computersystems des Nutzers zu löschen bzw. an uns auszuhändigen. Wird hiergegen verstoßen, so ist die Agentur berechtigt einen Schadenersatz geltend zu machen.

Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwenderbzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder des Urheberrechtes durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.

Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und redaktionell erfolgen.
Wir können keine Schadenersatzforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung unserer Bilder etwa ergeben sollten. Die
Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige Verantwortung selbst auch für
die aus dem Recht am eigenen Bild und bei Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Ein-
holung unserer Zustimmung etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.

Bei Downloads und sonstigen Arbeiten mit dem Online-Service von der Firma rimapress liegt das volle Risiko beim Nutzer, für even-tuelle Schäden an Soft- oder Hardware des Nutzers ist die Firma rimapress in keinem Falle schadenersatzpflichtig.

Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk. Dies muss in einer Weise geschehen, die keinen Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild zulässt. Das Copyright ist dann wie folgt anzugeben. rimapress . Sammelbildnachweise sind nur dann zulässig, wenn sie diese Kriterien zweifelsfrei erfüllen. Der Verwender hat rimapress von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen, auch elektronischen Medien, soweit keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde. Bei Zuwiderhandlung wird vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes ein Betrag in fünffacher Höhe des angegebenen Honorars fällig.

Soweit nicht anders aufgeführt, unterliegt jede Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtes.
Von jeder Veröffentlichung im Druck sind der Firma rimapress gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare
unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Bei elektronischer Nutzung der Bilder in Online-Medien ist uns ein digitaler Screenshot
der Angabe der URL oder ein anderer Beleg zu übermitteln.

Die Firma rimapress haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, die im Online-Archiv bereitgehalten werden. Insbe-sondere übernimmt sie keine Haftung für Bildbeschreibungen. Der Bildkunde hat vor Nutzung übernommene Bildbeschreibungen zu prüfen.

Die Firma rimapress übernimmt keine Haftung die sich aus der Verwendung der Bilder ergeben könnte. Der Verwender allein trägt das Risiko bei der Verwendung. Die Firma rimapress haftet nicht für Ansprüche die sich aus der Verletzung von Warenzeichen ergeben sollten.

4. Datenschutz

Der Nutzer wird hiermit gemäß § 26 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der Anbieter seine vollständige Anschrift, alle für die Rechnungsstellung und Betrieb des Online-Systems notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Soweit die Firma rimapress darüber hinaus Daten verarbeitet oder nutzt, ist dies nur zulässig, soweit der Teilnehmer schriftlich oder auf elektronischem Wege ausdrücklich einwilligt. Das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen, bleib unberührt.

Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, Mönchengladbach. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

Gültigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

ZahlungsbedingungenRechnungen sind stets sofort rein netto Kasse zahlbar.

Foto Markus Rick
„rimapress“
Gasstraße 61
41236 Mönchengladbach

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